Integriertes Stadtentwicklungskonzept & Voruntersuchung
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Sanierungsgebiet Innenstadt
Ziel der Ausweisung eines Sanierungsgebietes ist die Verbesserung der allgemeinen Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie des Erscheinungsbildes des Gebietes. Die Sanierungssatzung ermöglicht es der Stadt, gezielt Maßnahmen zur Verbesserung und Erneuerung unseres Ortsbildes umzusetzen. Das betrifft nicht nur öffentliche Bereiche wie Straßen, Plätze und Grünanlagen, sondern auch private Gebäude.
Bürgerinnen und Bürger erhalten Unterstützung bei der Modernisierung Ihrer Immobilie, können von steuerlichen Erleichterungen profitieren und tragen gleichzeitig dazu bei, den Wert und die Attraktivität unseres Wohnumfelds zu steigern.
Die Sanierungssatzung der Stadt Münchenbernsdorf über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Münchenbernsdorf“ wurde am 11.11.2025 vom Stadtrat beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 18.12.2025.
Nachfolgend steht Ihnen die Sanierungssatzung zum Download bereit:
Sanierungssatzung Innenstadt Münchenbernsdorf
Steuerliche Begünstigungen für Sanierungsprojekte im Sanierungsgebiet
Nach den §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.
Um die erhöhten Absetzungen für derartige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können, wird eine Bescheinigung der Stadt Münchenbernsdorf benötigt. Zur Erlangung dieser Bescheinigung ist vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Sanierungsvereinbarung mit der Stadt Münchenbernsdorf abzuschließen.
Der Bescheid dient zur Vorlage bei der Finanzbehörde.
Wir beraten Sie gerne persönlich über die Voraussetzungen zur Antragstellung für Ihr Objekt. Die wichtigsten Hinweise können Sie dem nachfolgenden Merkblatt entnehmen:
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung
Hinweis:
Es handelt sich hierbei um allgemeine Informationen. Diese können eine umfassende steuerrechtliche Beratung nicht ersetzen. Insoweit sind zusätzliche Erkundigungen beim zuständigen Finanzamt oder bei Steuerfachleuten einzuholen. Die Stadt Münchenbernsdorf übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere zu steuerrechtlichen Fragen und haftet nicht für den Eintritt bestimmter steuerlicher oder finanzieller Auswirkungen.
Hier finden Sie die Unterlagen für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) & die Voruntersuchung (VU) der Stadt Münchenbernsdorf.

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Unter folgendem Link finden Sie Fragen und Antworten zur Voruntersuchung der Stadt Münchenbernsdorf.