Stadtratssitzungen

Datum2017-09-01 08:47:41
MitteilungNiederschrift zur Sitzung am 20.06.2017
NIEDERSCHRIFT zur 5. Sitzung
 
Datum / Ort:               Dienstag, 20.06.2017 / Kulturhaus Münchenbernsdorf, Geraer Str. 30
 
Zeit:                            19:00 Uhr
 
Teilnehmer:                 Herr Jörg Reinhardt
                 Herr Thomas Müller
                 Herr Ulli Schäfer                               ab 20:00 Uhr
                 Herr Markus Kertscher                                 
                 Herr Axel Hücker                             
                 Frau Silke Beyer
                 Frau Hannelore Spindler                                          
                 Herr André Starkloff                                                                       
                 Herr Andreas Stehfest                                  
                 Herr Peter Marx
                 Herr Jan Monneuse 
                 Herr Jens Leberwurst                                    
                 Frau Eileen Rosenberg                      
                 Herr Olaf Böhme                                          
 
Abwesend:                 Frau Hannelore Urban                       (entschuldigt)
               Herr Michael Blau                             (entschuldigt)                                    
               Herr Klaus Kühl                               
 
Gäste:                         Herr Röhling              – GÖL  
                Frau Grieser                - OTZ  
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Öffentlicher Teil
 
TOP 1.) Eröffnung und Feststellung der Tagesordnung  
 
Der Stadtratsvorsitzende Thomas Müller eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden zur Sitzung des Stadtrates. Die Ladung und Bekanntmachung zur Sitzung erfolgte ordnungsgemäß nach § 35 ThürKO. 13 Mitglieder des Stadtrates sind zu Beginn der Sitzung anwesend. Die Beschlussfähigkeit kann festgestellt werden. Der Tagesordnung wird wie folgt zugestimmt:
 
Abstimmung:              17/ 13/ 13/ 0/ 0
 
 
 
TOP 2.) Genehmigung der Niederschrift zur Stadtratssitzung am 09.05.2017
 
Beschluss-Nr: 30/06/17
Genehmigung der Niederschrift zur Stadtratssitzung am 09.05.2017
 
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Stadtratsmitglieder:            17
 
       
 
Davon anwesend:              13
 
 
Ja-Stimmen:                       10          
Nein-Stimmen:                           0     
Stimmenthaltungen:                 3
 
 
 TOP 3.) Informationsbericht des Bürgermeisters
 
13.05.2017
  • Eröffnung Freibadsaison Naturbad Münchenbernsdorf
15.05.2017
  • Verbandsversammlung ZV ME
 
  • VG-Versammlung
17.05.2017
  • Bedarfsplanung KITA
18.05.2017
  • GSM Aufsichtsratssitzung
27.05.2017
  • Straßennamenfest „Str. d. Jugendrotkreuz“
 
  • Maibaumsetzen Kleinbernsdorf
08.06.2017
  • Bauausschusssitzung Stadtrat – Vorstellung Projekt „Turnhalle“
12.06.2017
  • AK „Flüchtlingshilfe“
13.06.2017
  • Jahresempfang der CDU
14.06.2017
  • Ortstermin Turnhalle mit ALF
 
  • Arbeitsberatung „Gebietsreform“
19.06.2017
  • Verbandsausschusssitzung ZV ME
Heute
  • RAG Vorstandssitzung
 
Vorausschau:
22.06.2017      Sitzung Umwelt- und Verkehrsausschuss
04.08.2017      Kinoabend
06.08.2017      Nachbarschaftsfest
13.09.2017      5. Arbeitsberatung mit Bürgermeistern der VG Mbdf. u. Nachbargemeinden
29.08.2017      nächste  Stadtratssitzung       (geänderter Termin!!!)
 
 
TOP 4.) Fragestunde der Bürger
 
Es werden keine Fragen gestellt.
 
 
TOP 5.) Kostenspaltung Straßenausbaubeiträge  
Beleuchtung Friedhofstraße
 
Bürgermeister Reinhardt:
  • Eine Kostenspaltung wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, um Beiträge einziehen zu können, da nicht die komplette Straße erneuert wird, sondern nur Teile.
  • Das berücksichtigte Gebiet schließt die Flächen des LRA ein.
     
    Herr Monneuse:
  • Anfrage, ob die Kosten für die Anlieger gleich bleiben und es sich bei der Kostenspaltung lediglich um eine Aufteilung handelt. Aw. Bürgermeister: Aus jetziger Sicht sei das der Fall. Sollte es jedoch satzungstechnische Änderungen geben, dann gelte entspr. Recht.  
     
    Beschluss-Nr: 31/06/17
    Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung, dass die Straßenausbaubeiträge für die ausgebaute Teileinrichtung Beleuchtung der Erschließungsanlage „Friedhofstraße“ im Wege der Kostenspaltung auf der Grundlage des § 7 (1) ThürKAG in Verbindung mit § 7 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Münchenbernsdorf selbständig erhoben werden.
     
    Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Stadtratsmitglieder:            17
 
       
 
Davon anwesend:              13
 
 
Ja-Stimmen:                        13          
Nein-Stimmen:                           0     
Stimmenthaltungen:                 0
 
Gehweg und Beleuchtung „Alfred Brehm-Straße“
 
Beschluss-Nr: 32/06/17
Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung, dass die Straßenausbaubeiträge für die ausgebauten Teileinrichtungen Gehweg und Beleuchtung der Erschließungsanlage „Alfred-Brehm-Straße“ im Wege der Kostenspaltung auf der Grundlage des § 7 (1) ThürKAG in Verbindung mit § 7 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Münchenbernsdorf selbständig erhoben werden.
 
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Stadtratsmitglieder:            17
 
       
 
Davon anwesend:              13
 
 
Ja-Stimmen:                        13          
Nein-Stimmen:                           0     
Stimmenthaltungen:                 0
 
 
TOP 6.) 4. Änderung B-Plan GE „Hopfenberg“
 
Herr Röhling:
  • Bebauungsplan wurde seinerzeit gemeinsam mit der Gemeinde Lederhose erstellt.
  • Der 3. BA in Größe von 7,5 ha sei bisher nicht erschlossen. Nach heutigem Stand und aufgrund von Änderungen im Flächennutzungsplan erfolgt die Aufhebung des 3. BA als Folge der Erschließung des Industriegebietes „Hopfenberg II“. Rechtssicherheit werde mit der erneuten Offenlegung erlangt.
  • Seitens des Planers wird die Offenlegung und Billigung durch den Stadtrat vorgeschlagen.
     
    Herr Stehfest:
  • Er warnt davor, Fehler von damals erneut zu begehen bzw. fortzusetzen.
  • Lediglich die Hälfte der Flächen befände sich im Eigentum der Stadt Münchenbernsdorf.
  • Auch die Gemeinde Lederhose müsse über die erneute Offenlegung beschließen.
  • Die Billigung zum Entwurf des B-Plans „Hopfenberg II“ erfolgte im November 2012. Warum ist das Verfahren nicht weitergeführt worden? Um welche neuen Rechtsvorschriften handelt es sich, die seit dem 13.05.2017 gelten und die eine erneute Offenlegung notwendigen machen?
  • Er gibt zu bedenken, dass auch diese Kosten durch die Kommune zu tragen sind. Die seinerzeit erworbenen Flächen seien als potentielle Gewerbeflächen angekauft worden, d. h. auch da seien bereits Kosten in Größenordnung entstanden. Er bittet um Auskunft, wie hoch die bisherigen Ausgaben im Zusammenhang mit der Erschließung des GE/GI „Hopfenberg II“ seien.
     
    Bürgermeister Reinhardt:
  • Er möchte klarstellen, dass das Verfahren nicht eingestellt war bzw. ist. Die 3 Beschlüsse stehen im Zusammenhang. Der Stadtrat habe sich seinerzeit einstimmig dazu bekannt, die entsprechenden Flächen zu entwickeln. Der 3. BA war vorgesehen für die Möglichkeit, evt. Flächen zu tauschen und sich auf die Entwicklung des GI „Hopfenberg II“ konzentrieren zu können.
  • Das Verfahren habe lediglich geruht, da man mit dem Grundstückserwerb nicht vorangekommen sei.
  • Das Gewerbe- und Industriegebiet „Hopfenberg II“ habe großes Potential und er bedauere sehr, dass die Entwicklung bislang nicht zustande kam. Dies behindere die Entwicklung der Stadt Münchenbernsdorf.
  • Ziel sei es, in Zukunft eine Entwicklungsfläche zu haben.
  • Auf die Frage von Herrn Marx, ob die Flächen sich komplett im Eigentum der Stadt befinden, antwortet der Bürgermeister, dass bislang nicht alle Flächen im Besitz der Stadt sind, lediglich ca. 50 %.
     
    Beschluss-Nr: 33/06/17
    Der Stadtrat von Münchenbernsdorf billigt den vorliegenden 2. Entwurf zur Aufhebung des Baurechts für den 3. Bauabschnitt des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet „Hopfenberg“ der Stadt Münchenbernsdorf nebst Begründung in der Fassung vom 08.06.2017. Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes nebst Begründung in der o. g. Fassung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4a Abs. 3 BauGB.
     
    Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Stadtratsmitglieder:            17
 
       
 
Davon anwesend:              13
 
 
Ja-Stimmen:                        13          
Nein-Stimmen:                           0     
Stimmenthaltungen:                 0
 
 
TOP 7.) B-Plan GI „Hopfenberg II“
 
Herr Röhling, GÖL
  • Es handele sich um eine Fläche von 13,9 ha. Von Seiten des LRA sei man auf einen Verfahrensfehler wegen Zeitverzugs aufmerksam gemacht worden.
  • Der vorliegende Entwurf basiere auf der Grundlage der neuen Rechtsgrundlagen, was eine erneute Offenlage erfordere.
     
    Herr Stehfest:
  • Frage, warum dem LRA die Verfahrensunterlagen am 24.10.2016 zur Prüfung übergeben wurden. Aw: Weil bis dahin kein nennenswerter Flächenerwerb erfolgt ist.
  • Die Kommune sei nach wie vor nicht Eigentümer der Flächen. Auch heute sei die Aussicht auf Flächenerwerb gering. Bislang seien Gelder in Höhe von 242.500 Euro (davon 47.000 Euro Fördermittel) ausgegeben worden, wobei diese Summe auch durchaus sinnvolle Maßnahmen beinhaltet, wie z. B. Revitalisierungsmaßnahmen.
  • Er vertrete den Standpunkt, dass eine Planung erst dann erfolgen solle, wenn die Stadt Eigentümer der Flächen ist.
  • Auf die Frage von Herrn Hücker, ob der Pächter der Flächen ein Vorkaufsrecht habe, erklärt er, dass dieser kein Vorkaufsrecht habe.
  • Ein Grund für die Ablehnung des Beschlusses sei für ihn u. a., dass das Ziel der Arbeitsplatzbeschaffung beispielsweise nicht mehr ausschlaggebend sei (siehe Photovoltaikanlage).
     
    Herr Starkloff:
  • Frage, welche Kosten bis Abschluss der Maßnahme zu erwarten sind. Aw: ca. 5.000 Euro
  • Welche Folgen hätte ein Nichtzustandekommen des Beschlusses? Aw Bürgermeister: Kein Investor gehe auf Verdacht auf eine Fläche. Es wäre ein Fehler, die Erschließung nicht zu Ende zu führen.
     
    Herr Monneuse:
  • Es sei sinnvoll, wenn die Stadt Eigentümer der Flächen ist. Frage, was es für den Grundstückseigentümer bedeute, sollte der Beschluss gefasst werden.
     
    Bürgermeister Reinhardt:
  • Für den Eigentümer habe dieser Beschluss keine Auswirkungen, da bislang keine Erschließung geplant sei.Der Beschluss sei lediglich eine Willensbekundung, das Gelände zukünftig zu entwickeln. Man wolle vorbereitet sein, wenn Investoren Interesse zeigen. Die gesamte Region würde davon profitieren, wenn das Industriegebiet „Hopfenberg II“ mit Investoren besiedelt ist. Herr Röhling bestätigt, dass lt. Regionalplan, der derzeit überarbeitet werde, es durchaus sinnvoll sei, an dem Plan festzuhalten.
  • Das GI „Hopfenberg II“ sei eines von 2 förderfähigen Flächen in Ostthüringen.
  • Der Stadtrat müsse sich der Pflicht bewusst sein, die Entwicklung nicht abzugeben.
     
    Weitere Diskussion:
  • Herr Müller fragt an, ob es planungsrechtliche Festsetzungen gebe, die beispielsweise die Ansiedlung bestimmten Gewerbes ausschließe (z. B. Photovoltaikanlagen).
  • Frau Beyer fragt nach alternativen Flächen. Aw: Im Gewerbegebiet gebe es nur Flächen in begrenzter Größe und zudem mit Immissionsbeschränkungen (Lärm).
  • Frage von Herrn Leberwurst, ob die Sanierung der Deponie Kanada eine Folge der Planung zum GI „Hopfenberg II“ sei. Antwort: Nein;
    Kann die Kommune von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen? Antwort: Ja
  • Herr Böhme meint, dass aufgrund der Kosten, die bislang für die Maßnahme entstanden sind, eine Fortsetzung nur die logische Folge sein könne.
  • Auf die Frage von Frau Rosenberg, wenn der B-Plan „Hopfenberg II“ beschlossen werde und dennoch keine Entwicklung erfolgt, ob der Status für immer Bestand habe, erklärt Herr Röhling, dass in Abständen eine Prüfung erfolgt. Eine Aufhebung sei möglich (siehe 3. BA „Hopfenberg“).
     
    Beschluss-Nr: 34/06/17
    Der Stadtrat von Münchenbernsdorf beschließt, den in der Sitzung am 11.09.2012 mit Beschluss Nr. 64/09/12 gefassten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet „Hopfenberg II“ aufzuheben.
     
    Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Stadtratsmitglieder:            17
 
       
 
Davon anwesend:              14
 
 
Ja-Stimmen:                        13          
Nein-Stimmen:                           1     
Stimmenthaltungen:                 0
 
Beschluss-Nr: 35/06/17
Der Stadtrat Münchenbernsdorf billigt den vorliegenden 3. Entwurf des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet „Hopfenberg II“ der Stadt Münchenbernsdorf nebst Begründung in der Fassung vom 29. Mai 2017. Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs nebst Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der 2. Offenlage in der o.g. Fassung und die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4a Abs. 3 BauGB.
 
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Stadtratsmitglieder:            17
 
       
 
Davon anwesend:              14
 
 
Ja-Stimmen:                        11          
Nein-Stimmen:                           3     
Stimmenthaltungen:                 0
 
 
TOP 8.) Informationsvorlage „Beteiligungsbericht 2017 an der KEBT AG“
 
Die Unterlagen sind den Stadträten mit der Sitzungseinladung zugegangen.
Zum Thema gibt es keinen Redebedarf.
 
 
TOP 9.) Sonstiges
 
  • Frage von Herrn Leberwurst, ob es zur Sanierungsmaßname „Geraer Str. 26“ einen neuen Arbeitsstand gebe. Aw: Nein
     
                                                                                                              => Ende:  20:10 Uhr
     
    Münchenbernsdorf, 22.06.2017
     
     
     
     
    Thomas Müller                                                                                              Anja Reichenbach
    Stadtratsvorsitzender                                                                                    Protokoll